Im Rahmen der Energieeinsparverordnung ist der Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung seit Mai 2014 grundsätzlich verpflichtet, potentiellen Käufern einen gültigen Energieausweis ihrer Immobilie vorzulegen. Ausnahmen bestehen hier nur für kleinere Gebäude wie z.B. Gewächshäuser, Ställe oder Baudenkmäler. Ohne Vorlage des entsprechenden Energieausweises droht dem Veräußerer ein Bußgeld von bis zu 15.000 EUR.
Im Rahmen der Energieeinsparverordnung ist der Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung seit Mai 2014 grundsätzlich verpflichtet, potentiellen Käufern einen gültigen Energieausweis ihrer Immobilie vorzulegen. Ausnahmen bestehen hier nur für kleinere Gebäude wie z.B. Gewächshäuser, Ställe oder Baudenkmäler. Ohne Vorlage des entsprechenden Energieausweises droht dem Veräußerer ein Bußgeld von bis zu 15.000 EUR.
Mittels des Energieausweises wird die Energieeffizienz des jeweiligen Objektes entweder auf Basis des Bedarfs oder des Verbrauchs ermittelt:
Beim Bedarfsausweis finden sowohl die bauliche Substanz bzgl. Außenwände und Fenster als auch die technischen Anlagen wie Heizung und Warmwasseraufbereitung Berücksichtigung. Der Verbrauchsausweis wird anhand der in den letzten drei Jahren tatsächlich verbrauchten Energie ermittelt. Die im Energieausweis enthaltenen Eckdaten beziehen sich u.a. auf Gebäudeangaben wie Baujahr und Anlagentechnik, auf den Kennwert des Endenergiebedarfs, die Energieeffizienz sowie Sanierungsempfehlungen.
Die Art des zu erstellenden Ausweises ist jeweils abhängig vom Alter und der Beschaffenheit des zu prüfenden Objektes: Generell ist für Wohngebäude mit max. vier Wohneinheiten und gestelltem Bauantrag vor dem 1. November 1977 der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Für alle anderen zum Wohnen genutzten Objekte sowie für Nichtwohngebäude besteht das Wahlrecht zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
Der Energieausweis ist eine Art Gütesiegel und dient als Orientierung für Verkäufer und Käufer: Anbieter von weniger energieeffizienten Immobilien erhalten Anregungen hinsichtlich energetischer Sanierungsmaßnahmen. Kaufinteressenten können alle auf dem Markt angebotenen Immobilien mittels des Energiebedarfs vergleichen und bei Kaufinteresse neben dem Kaufpreis zusätzlich anfallende Investitionskosten besser kalkulieren.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, beraten wir Sie gerne mit unserem hochqualifizierten Team aus Immobilienkaufleuten, Beratern und Sachverständigen zu diesem Thema. Bei Erteilung eines Vermittlungsauftrages durch die Dr. Schorn GmbH helfen wir Ihnen bei Bedarf den Energieausweis für Ihre Immobilie zu erstellen.